steinkreuz muecheln
standort am steinkreuz

Mücheln, Saalekreis, nördl. Ende ‘Am Steinkreuz’ oberh. ‘Obere Freyburger Str.’, vor Grundstückszaun, ‘Müchelner Mordkreuz’

standort steinkreuz muecheln

Obertägige Maße: Höhe 0,63 m, Br. 0,43, T. 0,18, das Steinkreuz aus Muschelkalk lat. Form weist einige Abschlags- und Verwitterungsschäden auf, wobei auch mehrfaches Umsetzen in unmittelbarer Umgebung nicht unwesentlich dazu beitrug; nach Lit. W. Saal wurde das Denkmal um 1925 bei Anlage der Wohnsiedlung in der Nähe aufgefunden, worauf es zwischenzeitlich ggü. auf der Böschung oberhalb der Oberen Freyburger Str. stand und etwa 1965 an den heutigen Platz versetzt wurde (Auskunft des Grundstückseigentümer) an dieser Stelle weist ein Bruchstein mit Hinweistafel auf das Steinkreuz hin; die Sage berichtet von einem erschlagenen Mann für den das geweihte Kreuz gesetzt wurde, als dessen Seele keine Ruhe fand (Quelle: Lit. W. Saal, Sagen des Kreises Merseburg) 

detail hinweistafel

verschollene Objekte: 1. Mücheln, Steinkreuz auf Grundstücksgrenze Ernst-Thälmann-Str. 1 (abgerissen) zu Merseburger Str. 96 als Grenzmarkierung (Grenz-Brech-Punkt) gesetzt (H. 1,58 Br. 0,29 sichtbarer Teil 0,18) im Zuge des Viaduktbaues wurde durch den Garten (oberhalb) E.-Th.-Str. 1 heutiger Treppenweg zum Eptinger Rain angelegt, wobei das Denkmal möglicherweise etwas verschüttet wurde (die einst aufgemauerte Hofgrundstücksgrenze unterh. der Treppe ist jedoch noch erkennbar, evtl. ließe sich das Kreuz hier noch feststellen Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 22 Nr. 4 m. Abb. 58, 2. Hinweistafel v. Ort

steinkreuz almsdorf
standort abzweig groest

Mücheln, OT Almsdorf, Saalekreis, Ortskern, vor Anwesen am Abzweig der Straße nach Gröst

andere seite

Obertägige Maße: Höhe 0,66 m, Br. 0,47, T. 0,28, das Steinkreuz aus Muschelkalk weist eine arg ausgewitterte Oberflächenstruktur der Ansichtsseite auf; Schafterweiterung gerundet, hingegen Kopf geradlinig; Arme geradlinig, nicht erweitert, leicht abgerundet; auf dem Kopf 5 näpfchenförmige Vertiefungen, die als Abriebsmale deutbar sind, s. Einf. (Verf.) nordseitig (Rücks.) früher eingeritzte Schwertdarstellung erkennbar gewesen; nach Lit. W. Saal stand das Denkmal auf dem Felde vor dem Dorfe, etwa ggü. des jetzigen Standortes, am Eingang des Hofmüllerschen, früher Ebertschen Gehöftes   ggü. der ehem. Garküche; nach der Sage soll am alten Platze jemand erschlagen worden sein (Quelle: W. Saal)   

lit. w. saal, 1989 detail draufsicht

Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 22 Nr. 1 m. Abb. 55 u. W. Saal, 1952a, daraus: 2. Neumann, Alte Steinkreuze in der Gegend der mittleren Saale, Weißenfels 1907, 3. H. Bergner, Beschreibende Darstellung der älteren Bau- u. Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen, Halle 1905

steinkreuz oechlitz
standort kreuzberg

Mücheln, OT Oechlitz, Saalekreis, Ortsausgang nach Schmirma, auf südl. Straßenböschung, Flur Kreuzberg

andere seite
lit. w. saal 1989

Obertägige Maße: Höhe 1,50 m, Br. 0,85, T. 0,22, das recht hohe sandsteinerne lat. Kreuz (Wangener oder Leimbach-Loderslebener Sandstein) neigt zur Tatzenkreuzform (Enden nach außen verbreitert) wobei die Arme ausgeschweift auslaufen; die Ansichtsseite zeigt kaum noch erkennbar ein eingerilltes auf der Spitze stehendes Schwert, das mit Knauf im Kreuzungsfeld über die gesamte Länge des Schaftes reicht; darüber am Kopf, sowie an den Armen je ein kleines gleicharmiges Kreuz im Relief; nach Lit. Größler soll das Kreuz vorher im Ort auf dem Kirchhof gestanden haben und erst 1865 an den jetzigen Platz gebracht worden sein, eine Angabe die jedoch als widersprüchlich mit dem alten Flurnamen ‘Kreuzberg’ zu bewerten ist; im Dorfe hält sich eine Sage, die in einigen Erzählarten wiedergegeben wird: das Kreuz soll für einen Herrn von Oechlitz gesetzt worden sein, der gerädert wurde, weil er seinen Knecht mit dem Schwerte aus Zorn erschlug; nach anderer soll er seinen Knecht mit der Mistgabel erstochen haben oder auch brachte der Knecht seinen Herrn mit der Mistgabel um, worauf er als Totschläger mit dem Schwerte gerichtet wurde; imgrunde ist das Schwert ist, wie auch das Beil (Zeichen für die Todesstrafe), ein Symbol des mittelalterlichen Hoch- bzw. Blutgerichts, altes deutsches Recht, Gericht über Leben und Tod, stand ursprünglich dem König zu, wurde später bis auf den Kleinadel übertragen; todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. wurden hier verhandelt und endeten nicht selten mit dem Todesurteil; Sühnemale mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichts- bzw. Richtstätten oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde (Verf.)    

Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuzsagen aus Sachsen-Anhalt, Merseburg 1992, S. 32, 2. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 31 Nr. 4 m. Abb. 111, daraus: 3. H. Größler, Zweite Nachlese von Sagen und Gebräuchen der Grafschaft Mansfeld,1890, S. 140-159, 4. Neumann,  1907, 5. B. Liebers, Unsere Steinkreuze, 1937, 6. W. Scholle o.J.

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