standort schaler strasse

Hopsten, Kreis Steinfurt, nördl. des Ortes an der Einmündung der Rüschendorfer Straße in die Schaler Straße

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A: nördl. Kreuz, Obertägige Maße: Höhe 1,07 m, Br. 0,74, T. 0,23, parallelkantiges lat. Steinkreuz aus Ibbenbürener Sandstein mit eingerillten Balkenkreuz im Kreuzungsfeld (0,24, 026, 0,06 m)

B: südl. Kreuz, Obertägige Maße: Höhe 1,12 m, Br. 0,78, T. 0,26, lat.  Steinkreuz aus Ibbenb. Sandstein mit Beschädigungen, reparierte Bruchstelle im unteren Schaft; beide Kreuze standen vorher im Ort Ecke Schaler Straße - Auf dem Bülten, heute: ‘Bütten’ (Garteneinfriedung Haus Withacke) etwa 2 m auseinander; nach Ausgrabungen gilt der Bülten als alter Kult- und Gerichtsplatz; die Denkmale gehören nicht zusammen sollen jedoch nach der Sage die Orte von Massengräbern gefallener Soldaten der Reformationskriege bezeichnen (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Wilhelm Brockpähler, Steinkreuze und Kreuzsteine in Westfalen, 1963, S. 38, daraus: 2. Vortrag von August Kättger im Heimatverein Hopsten (Ang. um 1963)

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kopie lit. w. brockpaehler 1963

Hopsten, C: im Ort, Einmündung Schaler Straße in die nach Westen abbiegende Gustav-Lampe Straße, im Grünstreifen vor dem Zaun eines angrenzenden Spielplatzes

Obertägige Maße: Höhe 1,08 m, Br. 0,82, T. 0,18, parallelkantiges lat. Steinkreuz aus Ibbenb. Sandstein mit reparierter Bruchstelle unter den Kreuzarmen; das Denkmal wurde in der Nähe gefunden und auf einem Sockel, der heute wahrscheinlich mit Erde bedeckt ist, neu errichtet (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. W. Brockpähler, s.o. S. 38

Hopsten, D: s.r. Kopie, das Steinkreuz (Ibbenb. Sandstein) befand sich noch vor einigen Jahren in der etwa 50 cm hohen Mauer des Hausgrundstückes Gustav-Lampe Straße 3, etwa 60 m von Obj. C entfernt; der obere Teil des Kreuzes wurde von einer Hecke umschlossen; das Steinkreuz besitzt gefaste Kanten; etwa bis 1940 lag es am Boden und wurde später vom Heimatverein neu aufgestellt; Anwohner berichteten am 13. 8. 2006: im Zuge einer Grundstücksabtrennung sei von einem ortsansässigen Tierarzt ein Teil der Grundstücksmauer mit samt dem Kreuz abgetragen worden; seitdem liege das Kreuz deponiert auf dem Grundstück des genannten Einwohners, wissentlich des Gemeinderates ! per Email erfolgte durch Verf. eine Unterbreitung des nicht zu akzeptierenden Sachverhaltes an Bürgermeister und Gemeinderat Hopsten, immerhin handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Kleindenkmal, worauf keine Antwort erfolgte (Lit. W. Brockpähler, S. 38, daraus Kopie)                                                        

verschollene Objekte: Hopsten, Steinkreuz bis 1962 am Zufahrtsweg zum ‘Hof Feldmann’ auf dem Rüschendorfer Esch, dann jahrelang nahe in einem Graben gelegen Höhe 0,68, Br. 0,68, T. 0,18 (Quelle: Lit.: 1. W. Brockpähler)

nach Lit. W. Brockpähler standen alle fünf Steinkreuze am alten Weg von Hopsten nach Schapen über den Rüschendorfer Esch; von den heute noch verbliebenen vier Kreuzen wurden die beiden Objekte A u. B nach 1963 um einige hundert Meter nach Norden, an den heutigen Standort versetzt

c.2006

www.kreuzstein.eu