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Großhabersdorf, Lkr. Fürth, A: südöstl. Ortrand, 'Fernabrünster Straße' ostseitig, Bereich letzte Anwesen, ca. 80 m vor der Bibertbrücke, Steinkreuz

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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit gerundeten Balkenenden verankert auf ebenerdiger Sockelplatte; im Kreuzungsfeld linear eingetiefte, nach oben gerichtete *Pflugschar  (Verf.)

*Pflugschar
Pflugteile wie Pflugschar, Pflugsech und Pflugreute sind bäuerliche Berufs- und Standeszeichen, die z.B. schon in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels zu sehen sind (um 1300). Derartige Darstellungen kommen ab der Spätgotik auf Kreuzsteinen und Steinkreuzen vor, aber auch als Haus- und Hofzeichen an Gebäuden, auf Grenzsteinen eines Bauernwaldes, auf sog. Bauernsiegeln und auf Gebets- und Grabsteinen von Bauern und auch von Schmieden. Weil das Sühnebrauchtum (Verträge) erst ab dem 14. Jh. einsetzte, müssen solche Darstellungen zwangsläufig ursprünglich eine andere Bedeutung besessen haben bzw. ist es falsch, wenn die Volkskunde diese Zeichen ohne Belege 'automatisch' mit 'Sühne' in Verbindung bringt. Zu dieser Promblematik ist aufklärend anzufügen, daß z.B. diese Darstellungen ab dem 12. Jh. auf Zentgerichtskreuzen an den Zentstühlen der hochstift-würzburgischen Zenten (Karlsberg, Donnersdorf, Eltmann) auftreten und von daher mit Gerichtsbarkeit zusammenhängen müssen. Da Zentgerichte bekanntlich Schöffengerichte waren, kann davon ausgegangen werden, daß Darstellungen von Pflugteilen Zeichen bäuerlicher Schöffen sind. Das Steinkreuz kann in seiner Ursprünglichkeit durchaus eine örtliche Gerichtsbarkeit angezeigt haben (Verf. frei nach S. Altensleben 2023) 

Großhabersdorf Geschichte
Der Ort wurde in einer Urkunde, die im Zeitraum von 1144 bis 1151 entstand, als 'Hadewartesdorf' erstmals erwähnt, 1479 erstmals mit dem Zusatz 'Grossen' zur Unterscheidung von dem neun Kilometer südwestlich gelegenen Kleinhabersdorf. Das Bestimmungswort des Ortsnamens ist der Personenname Hadewart. Eine Person dieses Namens ist als Gründer der Siedlung anzunehmen. Während der Zeit der Stammesherzogtümer im Mittelalter lag der Ort im Herzogtum Franken. Im Jahre 1316 ist ein Gericht nachweisbar. Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Dorf 1632 von Wallensteins Heer zerstört. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Großhabersdorf 56 Anwesen. Das Hochgericht übte das brandenburg-ansbachische Oberamt Cadolzburg aus. Die Dorf- und Gemeindeherrschaft hatte das brandenburg-ansbachische Richteramt Habersdorf. Grundherren waren das Kastenamt Cadolzburg (vier Höfe, zwei Halbhöfe, 25 Güter, 16 Häuser, eine Mühle, eine Ziegelhütte), die Kirche Großhabersdorf (ein Hof), das Gotteshaus und Heiligenstiftung Zautendorf (zwei Halbhöfe), das St.-Klara-Klosteramt der Reichsstadt Nürnberg (ein Hof, ein Häuslein), der Nürnberger Eigenherr von Haller (ein Viertelhof) und das Rittergut Rügland (ein Gütlein)(wikipedia.org-wiki-Großhabersdorf-Geschichte, Auszüge)

Quellangaben: Lit.: 1. Stephan Altensleben, Rätselhafte Steinkreuze - Die Entdeckung ihrer wahren Bedeutung, Langenweißbach 2023, S. 117, Abbildungen auf Kreuzen: Schöffenzeichen, Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Großschwabhausen: Fernabrünster Straße, Wegkreuz, Sandstein, spätmittelalterlich, D-5-73-115-15 m. Foto v. 7.3.2015 (Kopie), Urheber: 'Derzno' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY 3.0

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Großhabersdorf B: OT Fernabrünst, im Ort, südseitig 'Fernabrünster Hauptstraße', ggü. des Abzweiges 'Ammerndorfer Straße', vor Hauswand, Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit gefasten Kanten auf Sockelbasis, reparierte Bruchstelle im mittleren Schaft; auch dieses Steinkreuz kann im Ursprung mit einer örtlichen Gerichtsbarkeit in Verbindung gebracht werden, s.u., denn nachstehende sagenhafte Überlieferung (Wandersage) ist vermutlich kaum archivalisch verbürgt bzw. nachweisbar (Verf.)

'Sühnekreuz aus sehr hartem Sandstein mit Sockel. Der Sage nach sollen sich hier sich zwei erschlagen haben'  (Quelle: landkreis-fuerth.de)

Der Ort wurde 1265 als 'Brunste' erstmals urkundlich erwähnt. Aus dem Ortsnamen kann man schließen, dass der Siedlungsraum durch das Niederbrennen von Wald gewonnen wurde. 1594 wurde der Ort erstmals als 'Förrnbrunst' bezeichnet, wohl zur Unterscheidung von dem etwa 10 Kilometer südöstlich gelegenen Prünst. Das Bestimmungswort des Ortsnamens ist die Föhre. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Fernabrünst 27 Anwesen. Das Hochgericht übte das brandenburg-ansbachische Richteramt Roßtal aus. Die Dorf- und Gemeindeherrschaft hatte das brandenburg-ansbachische Richteramt Habersdorf. Grundherren waren das Kastenamt Cadolzburg (ein Hof, ein Halbhof, ein Gut), die Pfarrei Cadolzburg (ein Gut), die Heiligenstiftung Zautendorf (drei Höfe, drei Güter, sechs Gütlein), die Reichsstadt Nürnberg: Landesalmosenamt (ein Hof), St.-Klara-Klosteramt (ein Gütlein), Schlüsselfelder-Stiftung (ein Hof) und Nürnberger Eigenherren: von Haller (drei Höfe, ein Halbhof), von Imhoff (zwei Höfe), von Lichtenhof (ein Halbhof), von Volckamer (ein Hof). Von 1797 bis 1808 unterstand der Ort dem Justiz- und Kammeramt Cadolzburg (wikipedia.org-wiki-Fernabrünst-Geschichte)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Großhabersdorf, OT Fernabrünst: Fernabrünster Hauptstraße, Wegkreuz, Sandsteinkreuz mit Sockel, spätmittelalterlich, D-5-73-115-20 m. Foto v. 7.5.2015 (Kopie), Urheber: 'Derzno' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY 3.0

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