steinkreuz greinhof
kopie mittelbayerische zeitung

Burglengenfeld, OT Greinhof, Lkr. Schwandorf, am alten Weg von Greinhof nach Burglengenfeld auf der Höhe an einer Föhre, ‘Grenzstoa’ (R. H. Schmeissner)

Obertägige Maße: Höhe 0,45 m, Br. 0,51, T. 0,26, das kleine gedrungene Steinkreuz aus Kalkstein mit gerundeten Enden zeigt auf der Ansichtsseite kaum noch erkennbar die linear eingetiefte Darstellung eines bogenförmig geschäfteten Beiles (Zimmermannsbeil); das Denkmal wurde am 10. November 1974 vom damaligen Hofbesitzer Hans Lautenschlager wieder aufgestellt und mit Beton verfestigt, nachdem es bereits bis zu den Kreuzarmen tief im Boden eingesunken und arg überwachsen war; hierbei zeigte sich, dass ein Stück des Kreuzstammes durch Abbruch fehlte, von daher ist von einer einstigen lateinischen Kreuzform auszugehen (Verf.) 

das Beil (Zeichen für die Todesstrafe) wie auch das Schwert, oft auf Sühnesteinen dargestellt, ist ein Symbol des mittelalterlichen Hoch- bzw. Blutgerichts: altes deutsches Recht, Gericht über Leben und Tod, stand ursprünglich dem König zu, wurde später bis auf den Kleinadel übertragen; todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. wurden hier verhandelt und endeten nicht selten mit dem Todesurteil; Sühnemale mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichts- bzw. Richtstätten oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde (Verf.)        

das Steinkreuz, früher zusammen mit einem heute verschollenen Grenzstein, steht unmittelbar im Verlauf der sog. Burgfriedensgrenze der Stadt Burglengenfeld, ein im Mittelalter niederer Herrschaftsbezirk für zivilrechtliche Angelegenheiten, der durch eine Reihe von Grenzsteinen mit Wappen der Herrschaft der Stadt gekennzeichnet war; rechtshistorisch vergleichbar ist der ‘Burgfrieden’ mit dem sog. ‘Weichbild’ einer Stadt, das städtisches Gebiet und damit die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit auch außerhalb der Stadtmauern bezeichnete; ähnliche Bedeutung liegt der sog. ‘Bannmeile’ zugrunde, die ebenfalls städtisches Gebiet aber auch kirchlich unterstandene Bezirke handelsrechtlich auswies, hier wurde zuweilen ein sog. ‘Bannmeilenkreuz’ gesetzt (Verf.)  

der Standort auf einer derartigen Gemarkungsgrenze ist als typisches Merkmal von Sühnesteinen zu bewerten, denn in diverser Fachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass Totschlagsopfer aus der näheren Umgebung von den zuständigen Ämtern bewusst auf den Grenzen abgelegt wurden, um somit die Verantwortlichkeit auch auf den Nachbarn zu verlagern; ebenso sind auch alte Steinkreuze aus der Nähe auf Grenzlinien gesetzt worden, um sie zweckentfremdet als Grenzsteine zu benutzen, wovon oft diesbezügliche Zeichen zeugen (hier: ‘BL’ / ‘1746’ / Nr. 10’); freilich ist aber auch der Standort als ursprünglicher Platz einer Untat in Betracht zu ziehen (Verf.)

diesem Standortspezifikum ist es zu verdanken, dass aus nachweislichen Grenzbegehungsprotokollen mit großer Sicherheit die Zeit der Setzung bestimmt werden kann; so heißt es 1590 ‘...auf den Greinhof zu einem Kreuz. Bei diesem Kreuz muß ein Stein gesetzt werden’ (Grenzstein); aus einem Brief von 1550 geht hervor, dass in Erinnerung des damaligen Richters Kaspar Rab schon in seiner Amtszeit als Kastner (Amtsbezirksverwalter) - das war nach Brandl 1535 - die Burgfriedensgrenze zum Kreuz hinlief; Auszug von 1746 ‘...das der Kreuzstein am Gehsteig von Lengfeld auf Greinhof woran ein Häcklein eingehauet und sich der Stein oder das Kreuz außer der Erden auf dem Rain neben gemeldeten Gehsteig noch sichtbar steht nach Anzeige des daran stoßenden Halbbauern Sixten Schoyerer zum Greinhof aber an dem jetzt ein Trumb von einem eingehauenen Stein an welchem weder Jahreszahl noch andere Buchstaben mehr zu sehen waren, jetziger eingegrabenen gefunden, bis dahin wiederum 1011 Schritte gezählt und an bemeldtem Ort einen neuen Stein einsetzen lassen mit Unterlegung gewohnten Zeug oder Los eingesetzt, an die Seite Lengfeld die Buchstaben BL nebst der Jahreszahl 1746 und Nr. 10 eingehaut worden und das abgebrochene steinerne Kreuz so gut wie nebenbei gelegt’; Grenzbeschreibung des ev. Pfarrers Christoph Vogel aus 1600 ‘... und weiter neben dem Königsbühl am rechten hin zum Kreuzstein auf dem Gehsteig von Lengfeld auf Greinhof’; aus diesen Angaben geht ein alter des Kreuzes von über 560 Jahren hervor (Quelle: aus Staatsarchiv Amberg, in: MBZ, 1. 12. 1994 von Traudl Hofmann)

der Greinhof wird in ältesten Akten ‘Weniger Mossendorf’ genannt, erst am Ende des 15. Jh. erhielt er seinen heutigen Namen, seine Bewohner waren die ‘Greiner’; obwohl kein Sühnevertrag, der zur Setzung des Kreuzes führte, bekannt ist berichten nachweisliche Akten (Staatsarchiv Amberg) von einer Schlichtung im Jahre 1526 zwischen Hans Greiner und Span Michel (geht evtl. auf Span- oder Schindelmacher zurück), worauf ersterer eine Strafe zahlen musste; die zweite Auseinandersetzung zwischen beiden endete mit dem Tod des Span Michel, worüber ein Protokoll existiert - darin wird 1528 eine Vereinbarung wegen Entleibung des Span Michel von Zielheim durch Hans Greiner von Klardorf getroffen; Unterhändler waren der ehrsame Hans Altmann von Schwandorf einerseits, der Müller Utz Schöberl und Stefan Schneider, beide Bürger von Burglengenfeld andererseits; H. Greiner musste der Ehefrau des Getöteten 17 Gulden rheinische Währung zahlen und zwar Weihnachten 5 Gulden, am darauffolgenden Martinstag 6 Gulden und wieder darauf 6 Gulden; Dazu solle der Täter ein Kreuz setzen lassen; die Frage, ob das Denkmal für dieses Geschehnis gesetzt worden ist kann nicht bewiesen werden, das dargestellte Beil spräche dafür, könnte durchaus diesen Berufsstand symbolisieren (Verf.) 

Quellangaben: Lit.: 1. Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 236-237, Nr. SAD 9, zugl.: Das Kleindenkmal, wissenschaftliche Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Denkmalforschung (AGD), Jahrg. 2 (1978), Nr. 1, daraus: 2. Die Oberpfalz, Eine Heimatschrift für den ehemaligen Bayerischen Nordgau, 1927, S. 130; 3. aus Staatsarchiv Amberg, in: Heimat - Geschichte und Geschichten, Beilage zur Mittelbayerischen Zeitung, Donnerstag 1. Dezember 1994 von Traudl Hofmann, Kopie MBZ, Hofmann  

kreuzstein strass andere seite
standort blick nach sued

Burglengenfeld, OT Straß, Lkr. Schwandorf, ostseitige Grabenböschung der Landstraße Burglengenfeld-Schmidmühlen (St. 2235), ca. 200 m nördl. des Gehöftes Straß (s. Foto Hintergrund links), kurz nach der Höhe, Kreuzstein (Verf.)

Obertägige Maße: Höhe 1,15 m, Br. 0,63, T. 0,19, der gerundet abschliessende, durch Auswitterung perforierte Kreuzstein aus Kalkstein zeigt im kräftigen Relief ein breitbalkiges, zur Tatzenkreuzform neigendes lat. Kreuz (Quer- u. Kopfbalken nach außen verbreitert), sowie im Schaft eine markant linear eingetiefte, nach unten gerichtete Pflugschar, Rückseite ohne Zeichen (Verf.)

Sagen (Lit. R. H. Schmeissner): 1. ‘Ein in Katzenhüll beheimateter Schulbub ging von der Schule nach Hause. Um seinen Hals hatte er eine vom Schmied in Pottenstetten geschärfte Pflugschar hängen. Plötzlich stolperte er und fiel hin, wobei ihn die Schar mit der Spitze in den Leib stach, weshalb er dann einige Tage später starb’ (E. Liebl, 1970), 2. ‘Alte Leute sagen, es wollte hier einmal ein Mann vom Wagen springen, er hielt in der Hand eine Pflugschar, die er beim Schmied hatte dengeln lassen. Er fiel hin und stieß sich dabei die Schar ins Herz. Er starb auf der Stelle’ (J. Rappel, 1956)

kopie lit. r. h. schmeissner 1977
kopie lit. r. h. schmeissner 1977

Quellangaben: Lit.: 1. Rainer H. Schmeissner, 1977 s.o. S. 247-248, Nr. SAD 42 m. Abb. 32, S. 405 (Kopie) und Skizze S. 247 (Kopie), daraus: 2. Ewald Liebl, Wegekreuze, Marterl und Kapellen im Landkreis Burglengenfeld, Eine heimatkundl. Sammlung, Zulassungsarbeit Lehreramt Volkshochschulen 1970, II, Nr. 117, 3. Josef Rappel, Für d’ Sitzweil, Sagen und Geschichten aus dem ehemaligen Landrichteramt Burglengenfeld, Schwandorf 1956, S. 107

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Burglengenfeld, OT Straß: an der Straße nach Untersdorf, Steinkreuz mit Pflugschar, 16. Jh; ca. 100 m rechts vom Bauernhof an der Straße nach Untersdorf, nicht nachqualifiziert, im Bayern Viewer-denkmal nicht kartiert, Nr. D-3-76-119-80

c.2016 www.kreuzstein.eu